Schwimmen – Saunieren – Wohlfühlen unterm Hallendach weiterhin möglich
17.12.2021 - Die Öffnungszeiten zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel.
Das Hallenbad SaWanne hat weiterhin geöffnet.
Das Betreten des Hallenbades ist coronabedingt nur mit Mund-Nasen-Abdeckung erlaubt und es gelten die bekannten Abstandsregelungen von mindestens 1,50 m an Land und auch im Wasser. Im Wasser muss selbstverständlich keine Mund-Nasen-Abdeckung getragen werden. Im Rahmen der notwendigen Kontaktnachverfolgung ist das Ausfüllen eines Kontaktformulars oder die Nutzung der Luca-App erforderlich. Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises (2G-Regel). Ohne diesen jeweiligen Nachweis ist kein Einlass möglich. Um zu kontrollieren, ob auch die richtige Person passend zum Impfzertifikat, Genesenennachweis vor einem steht, ist ein Personalausweis oder Ähnliches mit Foto beim Eintritt vorzulegen. Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre bis unter 18 Jahren müssen im Zeitraum 18.12.2021 bis 09.01.2022 einen negativen Corona-Testnachweis einer Teststation vorlegen.
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Schwimmen – Saunieren – Wohlfühlen unterm Hallendach weiterhin möglich
Es gilt ab sofort die 3G-Regel für den Einlass.
Das Hallenbad SaWanne hat weiterhin geöffnet. Es gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag – Freitag Schulschwimmen, Kurse 08.00 – 14.30 Uhr
Montag – Freitag Bevölkerung, Kurse, Vereine 15.00 – 22.00 Uhr
Samstag Bevölkerung 10.00 – 20.00 Uhr
Sonntag Bevölkerung 10.00 – 18.00 Uhr
Die Saunanutzung ist analog der Öffnungszeiten für Bevölkerung möglich.
Das Betreten des Hallenbades ist coronabedingt nur mit Mund-Nasen-Abdeckung erlaubt und es gelten die bekannten Abstandsregelungen von mindestens 1,50 m an Land und auch im Wasser. Im Wasser muss selbstverständlich keine Mund-Nasen-Abdeckung getragen werden. Im Rahmen der notwendigen Kontaktnachverfolgung ist das Ausfüllen eines Kontaktformulars oder die Nutzung der Luca-App erforderlich. Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Corona-Testnachweises (3G-Regel). Ohne diesen jeweiligen Nachweis ist kein Einlass möglich. Um zu kontrollieren, ob auch die richtige Person passend zum Impfzertifikat, Genesenennachweis oder Testergebnis (negatives Testergebnis einer Teststation nicht älter als 24 Stunden) vor einem steht, ist ein Personalausweis oder Ähnliches mit Foto beim Eintritt vorzulegen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind aktuell von der 3G-Regel ausgenommen.
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Schwimmen – Saunieren – Wohlfühlen unterm Hallendach wieder möglich
In den Herbstferien des Landes Sachsen-Anhalt hat das Hallenbad SaWanne zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Es gelten vom 25.10. – 31.10.2021 die „alt“-bekannten Öffnungszeiten.
Schwimmen – Saunieren – Wohlfühlen unterm Hallendach wieder möglich
Seit November letzten Jahres ist das Hallenbad SaWanne in Sangerhausen coronabedingt für die Bevölkerung geschlossen. Schulschwimmen und Schwimmlernkurse für Kinder fanden bislang
schon statt. Nun hat das Warten für die Bevölkerung auch ein Ende. Ab Samstag, 04.09.2021 kann unterm Hallendach wieder geschwommen und sauniert werden.
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Kinder lernen im Hallenbad SaWanne schwimmen
zusätzliche Kurse in den Sommerferien und Angebote für Grundschüler*innen
Das Kinder frühzeitig das Schwimmen erlernen ist sehr wichtig. Coronabedingt sind im vergangenem und aktuellen Jahr zahlreiche Schwimmlernkurse ausgefallen. Auch die Grundschulen konnten den Schwimmunterricht nur teilweise wie gewohnt durchführen. Damit eine Vielzahl von Kindern noch in diesem Sommer das Schwimmen erlernen und zu Schwimmerinnen und Schwimmern werden, hat die Kommunale Bädergesellschaft die u. a. das Hallenbad SaWanne in Sangerhausen betreibt, zusätzliche Kursmöglichkeiten und Angebote für Grundschüler*innen gemeinsam mit den Grundschulen geschaffen.
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